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Systemisch wirkender Verfahrensbeistand

Verfahrensbeistand

Der Verfahrensbeistand ersetzt seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) am 1. September 2009 in Deutschland im familiengerichtlichen Verfahren den bisherigen Verfahrenspfleger. Er soll in kindschaftsrechtlichen Verfahren die Interessen Minderjähriger zur Geltung bringen. Die Interessen umfassen die Rechte und Grundrechte der Minderjährigen. Deshalb kann der Verfahrensbeistand Anträge stellen, Rechtsmittel einlegen und an den Anhörungen teilnehmen. Der Verfahrensbeistand wurde früher auch als „Kinder- und Jugendanwalt“ oder „Anwalt des Kindes“ bezeichnet. 

Die Vergütung eines Verfahrensbeistandes erfolgt pauschal. In der Regel ist die Kursgebühr nach nur 2-3 Bestellungen amortisiert.

Weiterbildungsinhalte

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Gesetzliche Grundlagen

Die Verfahrensbeistandschaft gemäß § 158 FamFG

Die Verfahrensbeistandschaft gem. §§ 167 Abs. 1 Satz 2, 317 FamFG  

Materielles Kindschaftsrecht

 

Inhalte aus Pädagogik, Psychologie

Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie

Kindeswille und Kindeswohl

Der „Wille des Kindes“

Das Wohl der Kinder und Jugendlichen

Spezifische Bedürfnisse, Belastungs- und Risikofaktoren

 

Die Rechtsstellung des Kindes im gerichtlichen Verfahren

Das Verfahren der Familiengerichte in Kindschaftssachen

Gerichtliche Verfahren mit Auslandsbezug

Interessenvertretung im Jugendhilfeverfahren

 

 

Systemische Methoden zur Ermittlung des Willen des Kindes

Methoden und systemische Grundlagen

Hypothesen und Konstruktionen

Risikofaktoren

 

Aufgaben, Rechte und Pflichten des Verfahrensbeistands

Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche vor dem Familiengericht

Rechte und Pflichten

Fallkonstellationen und Vorgehensweisen


Ablauf einer Verfahrensbeistandschaft

Bestellung

Vorarbeiten

Gespräche

Berichterstattung

Anhörung

Zugangsvoraussetzungen

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  • Hochschulabschluss mit sozial/ humanwissenschaftlicher Ausrichtung und zweijähriger Berufserfahrung im psychosozialen Bereich

oder

  • Qualifizierter Berufsabschluss im psychosozialen Bereich (mind. 3jährige Berufsausbildung) und mindestens 2jährige Berufserfahrung in einem psychosozialen/ beraterischen Arbeitsfeld

oder

  • Qualifizierter Berufsabschluss (mind. 3jährige Berufsausbildung) und mindestens 3 jährige Berufserfahrung in einem psychosozialen/ beraterischen Arbeitsfeld

oder

  • Qualifizierter Berufsabschluss (mind. 2jährige Berufsausbildung) und mindestens 3jährige Berufserfahrung in einem psychosozialen/ beraterischen Arbeitsfeld und Abschluss einer anderen Weiterbildung im psychosozialen Bereich mit Selbsterfahrungsanteilen und einem Umfang von mindestens 100 UE

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Ziel

Heranbildung einer kompetenten Beraterpersönlichkeit im familiengerichtlichen Kontext.

  • Standfeste Interessenvertretung für das Kind und den Jugendlichen
  • Erarbeitung multiprofessionaler Kompetenzen in Familienrecht, Kinderschutz, Beratung, Systemischer Haltung und Arbeit

  • Herausarbeitung eines erfolgreichen Freiberuflerprofils

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Abschlussprüfung erfolgt durch eine schriftliche Klausur.

Diese wird durch Erreichen von mindestens 60% der Gesamtpunktzahl bestanden.

Eckdaten:

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Teilnehmer: max. 15
Zertifikat: Systemische wirkender Verfahrensbeistand

Dauer: etwa 12 Monate

Umfang: 

Die Weiterbildung umfasst insgesamt 225 Stunden (UE á 45 min) aufgeteilt in:

  • 136 UE praxisbezogene Theorie

  • 24 UE Systemische Supervision

  • 40 UE Peergruppenarbeit/ Eigenstudium

  • 25 UE eigene Beratungspraxis

Termine:

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Dokumente

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Broschüre:

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Anmeldung:

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Dozent: Patrick Wirtz sowie Gastdozenten

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Investition:

1800,0-€, zahlbar in Raten

nächster Start: 23.10.2023

Umfang

Gesetzeskonform
insgesamt 136 Unterrichtseinheiten

Hoch qualifizierte und erfahrene Lehrende garantieren Qualität und Abwechslung

Lehrmittel

Unterstützung durch eine wirkungsvolle, hocheffiziente Onlineplattform

Methoden

Neuste Lehrmethoden und Unterstützung durch ein Moodlesystem

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