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Systemisch wirkender Verfahrensbeistand
Verfahrensbeistand
Der Verfahrensbeistand ersetzt seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) am 1. September 2009 in Deutschland im familiengerichtlichen Verfahren den bisherigen Verfahrenspfleger. Er soll in kindschaftsrechtlichen Verfahren die Interessen Minderjähriger zur Geltung bringen. Die Interessen umfassen die Rechte und Grundrechte der Minderjährigen. Deshalb kann der Verfahrensbeistand Anträge stellen, Rechtsmittel einlegen und an den Anhörungen teilnehmen. Der Verfahrensbeistand wurde früher auch als „Kinder- und Jugendanwalt“ oder „Anwalt des Kindes“ bezeichnet.
Die Vergütung eines Verfahrensbeistandes erfolgt pauschal. In der Regel ist die Kursgebühr nach nur 2-3 Bestellungen amortisiert.
Weiterbildungsinhalte
Gesetzliche Grundlagen
Die Verfahrensbeistandschaft gemäß § 158 FamFG
Die Verfahrensbeistandschaft gem. §§ 167 Abs. 1 Satz 2, 317 FamFG
Materielles Kindschaftsrecht
Inhalte aus Pädagogik, Psychologie
Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
Kindeswille und Kindeswohl
Der „Wille des Kindes“
Das Wohl der Kinder und Jugendlichen
Spezifische Bedürfnisse, Belastungs- und Risikofaktoren
Die Rechtsstellung des Kindes im gerichtlichen Verfahren
Das Verfahren der Familiengerichte in Kindschaftssachen
Gerichtliche Verfahren mit Auslandsbezug
Interessenvertretung im Jugendhilfeverfahren
Systemische Methoden zur Ermittlung des Willen des Kindes
Methoden und systemische Grundlagen
Hypothesen und Konstruktionen
Risikofaktoren
Aufgaben, Rechte und Pflichten des Verfahrensbeistands
Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche vor dem Familiengericht
Rechte und Pflichten
Fallkonstellationen und Vorgehensweisen
Ablauf einer Verfahrensbeistandschaft
Bestellung
Vorarbeiten
Gespräche
Berichterstattung
Anhörung
Zugangsvoraussetzungen
-
Hochschulabschluss mit sozial/ humanwissenschaftlicher Ausrichtung und zweijähriger Berufserfahrung im psychosozialen Bereich
oder
-
Qualifizierter Berufsabschluss im psychosozialen Bereich (mind. 3jährige Berufsausbildung) und mindestens 2jährige Berufserfahrung in einem psychosozialen/ beraterischen Arbeitsfeld
oder
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Qualifizierter Berufsabschluss (mind. 3jährige Berufsausbildung) und mindestens 3 jährige Berufserfahrung in einem psychosozialen/ beraterischen Arbeitsfeld
oder
-
Qualifizierter Berufsabschluss (mind. 2jährige Berufsausbildung) und mindestens 3jährige Berufserfahrung in einem psychosozialen/ beraterischen Arbeitsfeld und Abschluss einer anderen Weiterbildung im psychosozialen Bereich mit Selbsterfahrungsanteilen und einem Umfang von mindestens 100 UE
Ziel
Heranbildung einer kompetenten Beraterpersönlichkeit im familiengerichtlichen Kontext.
- Standfeste Interessenvertretung für das Kind und den Jugendlichen
-
Erarbeitung multiprofessionaler Kompetenzen in Familienrecht, Kinderschutz, Beratung, Systemischer Haltung und Arbeit
-
Herausarbeitung eines erfolgreichen Freiberuflerprofils
Abschlussprüfung erfolgt durch eine schriftliche Klausur.
Diese wird durch Erreichen von mindestens 60% der Gesamtpunktzahl bestanden.
Eckdaten:
Teilnehmer: max. 15
Zertifikat: Systemische wirkender Verfahrensbeistand
Dauer: etwa 12 Monate
Umfang:
Die Weiterbildung umfasst insgesamt 225 Stunden (UE á 45 min) aufgeteilt in:
-
136 UE praxisbezogene Theorie
-
24 UE Systemische Supervision
-
40 UE Peergruppenarbeit/ Eigenstudium
-
25 UE eigene Beratungspraxis
Termine:
nächster Start: 23.10.2023
Umfang
Gesetzeskonform
insgesamt 136 Unterrichtseinheiten
Lehrmittel
Unterstützung durch eine wirkungsvolle, hocheffiziente Onlineplattform
Methoden
Neuste Lehrmethoden und Unterstützung durch ein Moodlesystem