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Systemisch wirkende Kinderschutzfachkraft
InsoFa, Kinderschutzfachkraft, §8a Fachkraft
Systemisch wirkende Kinderschutzfachkraft
Durch das am 1. Januar 2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) ist die Praxis der Jugendhilfe erneut aufgefordert, die fachlichen Standards im Kinderschutz weiterzuentwickeln. Im Fokus stehen dabei das rechtzeitige Anbieten von Hilfen für belastete Familien, sowie die Verbesserung der Zusammenarbeit von Institutionen im Kinderschutz. Im Zuge des BKiSchG wurde auch § 8a SGB VIII „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ überarbeitet und neu sortiert. Als zentrale Aufgabe für Mitarbeiter(innen) in Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe ist weiterhin formuliert, Signale von Kindeswohlgefährdungen zu erkennen und deren Risiken für die Kinder im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass Kinder, Jugendliche und Eltern in die Einschätzung der Gefährdungssituation einbezogen werden müssen. Die Umsetzung des Schutzauftrags beschreibt somit einen Prozess zwischen Helfer(inne)n, Eltern und Kindern, der nicht ohne Kontakt und Beziehungsaufnahme zu denken ist. Unterschiedliche Einschätzungen der Fachkräfte, der Familie und Konflikte sind bei Themen wie Misshandlung, sexuelle Gewalt und Vernachlässigung unausweichlich und führen häufig zu Verunsicherung im Handeln.
Die Weiterbildung will die Teilnehmer(innen) mit den aktuellen, fachlichen Grundlagen des Kinderschutzes vertraut machen und die erforderlichen Kompetenzen für ein qualifiziertes und besonnenes Handeln in eigenen Gefährdungsfällen vermitteln. Die Teilnehmer(innen) können so in ihrer Institution und in ihrem Team Expert(inn)en für Kinderschutzfragen werden.
Weiterbildungsinhalte
Familiäre Risikokonstellationen
Psychosoziale Belastungen, sozioökonomische Faktoren, familienstrukturelle Bedingungen
Unterschiedliche Formen der Kindeswohlgefährdung
Definitionen, Konfliktgenese, Konflikterleben von Eltern und Kindern, systemische Aspekte von Gewalt, Familiendynamik, Gewalt in Institutionen
Kinder als Betroffene und Akteure in Gewaltkontexten
Besonders gefährdete Kinder, Entwicklung und Entwicklungsbeeinträchtigungen, Beziehung und Bindung, Folgen von Kindeswohlgefährdung
Risiken und Ressourcen
Wahrnehmung von Risikofaktoren, Bewertung von Ressourcen, Dimensionen und Aspekte der Gefährdungseinschätzung, erste Risikoeinschätzung
Instrumente, Methoden und Verfahren zur Gefährdungseinschätzung
Interne Fachberatung, z.B. Kollegiales Fallverstehen, Fachberatung durch eine „insoweit erfahrene Fachkraft“, Bögen zur Risikoeinschätzung
Risiken bei der Risikoeinschätzung
(Fehlende) Kontakt- und Beziehungsgestaltung, Beteiligung und Rolle eigener Gefühle und Affekte, Bedeutung und Reflexion eigener Vorannahmen, „Bestätigungsfehler“
Schutzauftrag und rechtliche Verortung Grundprinzipien der Jugendhilfe, wichtige Vorschriften des KJHG, insbesondere § 8a/8b KJHG, Hinweise zum Familienrecht, insb. §§ 1666, 1666a BGB und FGG, Neuregelungen des Bundeskinderschutzgesetzes, z.B. § 4 KKG
Datenschutzrechtliche Aspekte des Schutzauftrags
Grundlagen zu Datenschutz und Kooperation, Rechte und Pflichten zur Datenübermittlung, Rechte und Pflichten der Geheimhaltung, Anforderungen an eine Zustimmungserklärung, Risiken der Helfer und persönliche Absicherung.
Zugangsvoraussetzungen
-
Hochschulabschluss mit sozial/ humanwissenschaftlicher Ausrichtung und zweijähriger Berufserfahrung im psychosozialen Bereich
oder
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Qualifizierter Berufsabschluss im psychosozialen Bereich (mind. 3jährige Berufsausbildung) und mindestens 2jährige Berufserfahrung in einem psychosozialen/ beraterischen Arbeitsfeld
oder
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Qualifizierter Berufsabschluss (mind. 3jährige Berufsausbildung) und mindestens 3 jährige Berufserfahrung in einem psychosozialen/ beraterischen Arbeitsfeld
oder
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Qualifizierter Berufsabschluss (mind. 2jährige Berufsausbildung) und mindestens 3jährige Berufserfahrung in einem psychosozialen/ beraterischen Arbeitsfeld und Abschluss einer anderen Weiterbildung im psychosozialen Bereich mit Selbsterfahrungsanteilen und einem Umfang von mindestens 100 UE
Ziel
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Kenntnisse über Formen, Ursachen und Dynamik von Gewalt in Familien
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Verständnis der Prozessorientierung im Kinderschutz
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Kenntnisse über verschiedene Methoden und Instrumente der Gefährdungseinschätzung und des Fallverstehens und deren Anwendung
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Klarheit über rechtliche Rahmenbedingungen
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Schutz von Kindern in Zusammenarbeit mit Eltern
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Methoden der Gesprächsführung mit Eltern und Kindern
Abschluss
Folgende Leistungen sind für die Erteilung des Zertifikates zu erbringen:
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Regelmäßige Teilnahme an den Seminaren
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Aktive Mitarbeit und Bereitschaft zu Supervision und Selbsterfahrung
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Nachweis von 8 UE Supervision
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Nachweis von 40 UE Peergruppenarbeit und Eigenstudium
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Nachweis von 25 Sitzungen eigener Beratungspraxis
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Erstellen von 1 ausführlichen Falldokumentationen, wovon ein Beratungsprozess mindestens 5 Stunden umfasst
nächster Start: 21. September 2023
Eckdaten:
Teilnehmer: max. 15
Zertifikat: Systemische wirkende Kinderschutzfachkraft
Dauer: etwa 4 Monate
Umfang:
Die Weiterbildung umfasst insgesamt 129 Stunden (UE á 45 min) aufgeteilt in:
-
56 UE praxisbezogene Theorie
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8 UE Systemische Supervision
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40 UE Peergruppenarbeit/ Eigenstudium
-
25 UE eigene Beratungspraxis
Dozent: Patrick Wirtz sowie Gastdozenten
Termine:
Bisherige Daten:
Investition:
1100,-€, zahlbar in Raten
Umfang
Gesetzeskonform
insgesamt 129
Unterrichtseinheiten
Lehrmittel
Unterstützung durch eine wirkungsvolle, hocheffiziente Onlineplattform
Methoden
Neuste Lehrmethoden und Unterstützung durch ein Moodlesystem