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Systemisch wirkende Kinderschutzfachkraft

InsoFa, Kinderschutzfachkraft, §8a Fachkraft

Systemisch wirkende Kinderschutzfachkraft

Durch das am 1. Januar 2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) ist die Praxis der Jugendhilfe erneut aufgefordert, die fachlichen Standards im Kinderschutz weiterzuentwickeln. Im Fokus stehen dabei das rechtzeitige Anbieten von Hilfen für belastete Familien, sowie die Verbesserung der Zusammenarbeit von Institutionen im Kinderschutz. Im Zuge des BKiSchG wurde auch § 8a SGB VIII „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ überarbeitet und neu sortiert. Als zentrale Aufgabe für Mitarbeiter(innen) in Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe ist weiterhin formuliert, Signale von Kindeswohlgefährdungen zu erkennen und deren Risiken für die Kinder im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass Kinder, Jugendliche und Eltern in die Einschätzung der Gefährdungssituation einbezogen werden müssen. Die Umsetzung des Schutzauftrags beschreibt somit einen Prozess zwischen Helfer(inne)n, Eltern und Kindern, der nicht ohne Kontakt und Beziehungsaufnahme zu denken ist. Unterschiedliche Einschätzungen der Fachkräfte, der Familie und Konflikte sind bei Themen wie Misshandlung, sexuelle Gewalt und Vernachlässigung unausweichlich und führen häufig zu Verunsicherung im Handeln.

 

Die Weiterbildung will die Teilnehmer(innen) mit den aktuellen, fachlichen Grundlagen des Kinderschutzes vertraut machen und die erforderlichen Kompetenzen für ein qualifiziertes und besonnenes Handeln in eigenen Gefährdungsfällen vermitteln. Die Teilnehmer(innen) können so in ihrer Institution und in ihrem Team Expert(inn)en für Kinderschutzfragen werden.

Weiterbildungsinhalte

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Familiäre Risikokonstellationen  

Psychosoziale Belastungen, sozioökonomische Faktoren, familienstrukturelle Bedingungen 

 

Unterschiedliche Formen der Kindeswohlgefährdung 

Definitionen, Konfliktgenese, Konflikterleben von Eltern und Kindern, systemische Aspekte von Gewalt, Familiendynamik, Gewalt in Institutionen 

 

Kinder als Betroffene und Akteure in Gewaltkontexten  

Besonders gefährdete Kinder, Entwicklung und Entwicklungsbeeinträchtigungen, Beziehung und Bindung, Folgen von Kindeswohlgefährdung

 

Risiken und Ressourcen  

Wahrnehmung von Risikofaktoren, Bewertung von Ressourcen, Dimensionen und Aspekte der Gefährdungseinschätzung, erste Risikoeinschätzung

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Instrumente, Methoden und Verfahren zur Gefährdungseinschätzung 

Interne Fachberatung, z.B. Kollegiales Fallverstehen, Fachberatung durch eine „insoweit erfahrene Fachkraft“, Bögen zur Risikoeinschätzung 

 

 

Risiken bei der Risikoeinschätzung

(Fehlende) Kontakt- und Beziehungsgestaltung, Beteiligung und Rolle eigener Gefühle und Affekte, Bedeutung und Reflexion eigener Vorannahmen, „Bestätigungsfehler“ 

 

Schutzauftrag und rechtliche Verortung Grundprinzipien der Jugendhilfe, wichtige Vorschriften des KJHG, insbesondere § 8a/8b KJHG, Hinweise zum Familienrecht, insb. §§ 1666, 1666a BGB und FGG, Neuregelungen des Bundeskinderschutzgesetzes, z.B. § 4 KKG 

 

Datenschutzrechtliche Aspekte des Schutzauftrags 

Grundlagen zu Datenschutz und Kooperation, Rechte und Pflichten zur Datenübermittlung, Rechte und Pflichten der Geheimhaltung, Anforderungen an eine Zustimmungserklärung, Risiken der Helfer und persönliche Absicherung.

Zugangsvoraussetzungen

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  • Hochschulabschluss mit sozial/ humanwissenschaftlicher Ausrichtung und zweijähriger Berufserfahrung im psychosozialen Bereich

oder

  • Qualifizierter Berufsabschluss im psychosozialen Bereich (mind. 3jährige Berufsausbildung) und mindestens 2jährige Berufserfahrung in einem psychosozialen/ beraterischen Arbeitsfeld

oder

  • Qualifizierter Berufsabschluss (mind. 3jährige Berufsausbildung) und mindestens 3 jährige Berufserfahrung in einem psychosozialen/ beraterischen Arbeitsfeld

oder

  • Qualifizierter Berufsabschluss (mind. 2jährige Berufsausbildung) und mindestens 3jährige Berufserfahrung in einem psychosozialen/ beraterischen Arbeitsfeld und Abschluss einer anderen Weiterbildung im psychosozialen Bereich mit Selbsterfahrungsanteilen und einem Umfang von mindestens 100 UE

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Ziel

  • Kenntnisse über Formen, Ursachen und Dynamik von Gewalt in Familien 

  • Verständnis der Prozessorientierung im Kinderschutz 

  • Kenntnisse über verschiedene Methoden und Instrumente der Gefährdungseinschätzung und des Fallverstehens und deren Anwendung 

  • Klarheit über rechtliche Rahmenbedingungen 

  • Schutz von Kindern in Zusammenarbeit mit Eltern 

  • Methoden der Gesprächsführung mit Eltern und Kindern 

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Abschluss

Folgende Leistungen sind für die Erteilung des Zertifikates zu erbringen:

  • Regelmäßige Teilnahme an den Seminaren

  • Aktive Mitarbeit und Bereitschaft zu Supervision und Selbsterfahrung

  • Nachweis von 8 UE Supervision

  • Nachweis von 40 UE Peergruppenarbeit und Eigenstudium

  • Nachweis von 25 Sitzungen eigener Beratungspraxis

  • Erstellen von 1 ausführlichen Falldokumentationen, wovon ein Beratungsprozess mindestens 5 Stunden umfasst

nächster Start: 21. September 2023

Eckdaten:

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Teilnehmer: max. 15
Zertifikat: Systemische wirkende Kinderschutzfachkraft

Dauer: etwa 4 Monate

Umfang: 

Die Weiterbildung umfasst insgesamt 129 Stunden (UE á 45 min) aufgeteilt in:

  • 56 UE praxisbezogene Theorie

  • 8 UE Systemische Supervision

  • 40 UE Peergruppenarbeit/ Eigenstudium

  • 25 UE eigene Beratungspraxis

 

Dozent: Patrick Wirtz sowie Gastdozenten

Termine:

    

Bisherige Daten:                

 

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Investition:

1100,-€, zahlbar in Raten

Dokumente

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Broschüre:

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Anmeldung:

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Umfang

Gesetzeskonform
insgesamt 129 

Unterrichtseinheiten

Hoch qualifizierte und erfahrene Lehrende garantieren Qualität und Abwechslung

Lehrmittel

Unterstützung durch eine wirkungsvolle, hocheffiziente Onlineplattform

Methoden

Neuste Lehrmethoden und Unterstützung durch ein Moodlesystem

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